Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Art. 4 der Statuten
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Dem Verein können auch Gemeinden, Stiftungen, Gesellschaften und Vereine und weitere Organisationen, die sich für die von FAiR vertretenen Anliegen einsetzen und mit deren Anliegen identifizieren, beitreten. Über die Aufnahme von Mitgliedern und Sympathisanten entscheidet der Vorstand endgültig.