Rechtliche Beurteilungen

 

  • Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2013 (PDF)

    Aus dem Bundesgerichtsentscheid geht hervor:
     

    1. Sogenanntes Konzessionsland ist Privateigentum.

    2. Die «Richtlinien für bauliche Veränderungen auf Landanlagen und für Seebauten» der Baudirektion das Kantons Zürich 7. Juli 1995 sind eine Art «Spezialordnung», der die gesetzliche Grundlage fehlen.

    3. Konzessionsland in Privatbesitz muss gleich behandelt werden wie das übrige Grundeigentum.

    4. Im vorliegenden Fall hat die Baudirektion willkürlich gehandelt.

  • Ungehinderter Zugang zu See- und Flussufern? Die Position des Amtes für Raumentwicklung (ARE)