Ziele

  • Respektierung und Schutz des Privateigentums zur Wahrung von wohlerworbenen Rechten.
     

  • Aufwertung derjenigen Uferabschnitte, die bereits heute für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo nicht Eigentum Privater beansprucht werden muss.
     

  • Faire Güterabwägung bei entgegenstehenden Interessen zwischen:
     

    • öffentlichen und privaten Interessen

    • den unzähligen Freizeitaktivitäten und den Bedürfnissen der Anwohner

    • den Bedürfnissen nach Naherholungsmöglichkeiten und dem Schutz von Flora und Fauna

    • der Fischerei und den diversen Freizeitaktivitäten am und auf dem See.
       

  • Erhaltung des Zürichsees als Erholungs-, Natur- und Landschaftsraum.
     

  • Schonender Umgang mit dem Landschaftswert und Standortfaktor «Zürichsee».
     

  • Schutz der Uferzone vor Übernutzung.