Ziele
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Respektierung und Schutz des Privateigentums zur Wahrung von wohlerworbenen Rechten.
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Aufwertung derjenigen Uferabschnitte, die bereits heute für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und wo nicht Eigentum Privater beansprucht werden muss.
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Faire Güterabwägung bei entgegenstehenden Interessen zwischen:
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öffentlichen und privaten Interessen
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den unzähligen Freizeitaktivitäten und den Bedürfnissen der Anwohner
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den Bedürfnissen nach Naherholungsmöglichkeiten und dem Schutz von Flora und Fauna
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der Fischerei und den diversen Freizeitaktivitäten am und auf dem See.
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Erhaltung des Zürichsees als Erholungs-, Natur- und Landschaftsraum.
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Schonender Umgang mit dem Landschaftswert und Standortfaktor «Zürichsee».
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Schutz der Uferzone vor Übernutzung.