Verein
FAiR ist im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein, der sich für die Aufwertung des öffentlich zugänglichen Seeufers, aber gegen die Realisierung eines durchgehenden Uferwegs rund um den Zürichsee einsetzt, weil
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die Eigentumsrechte tangiert würden, die zu respektieren sind. Die Rechtssicherheit ist ein zentraler Pfeiler unseres Staatswesens, die es hochzuhalten gilt. Diese Werte tragen zu unserer Standortqualität bei;
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ein durchgehender Uferweg die Landschaft und das Wohnen am Zürichsee beeinträchtigt;
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Menschen die Natur mit Abfall und Lärm belasten;
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ein durchgehender Uferweg einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht Stand hält, da neben Planungs- und Erstellungskosten auch Kosten für Enteignungen und den Unterhalt auf die Steuerzahler zu kommen;
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vernünftige Alternativen zu einem durchgehenden Uferweg machbar und auch bezahlbar sind oder teilweise schon bestehen.